Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle den Fotografen erteilten Aufträgen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den
Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur
anerkannt wenn eine schriftliche Bestätigung
vorliegt.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle
vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
Urheberrecht, Nutzung und Verbreitung
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des
Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Der Auftraggeber erhält die
privaten Nutzungsrechte für die
in Auftraggegebenen Fotos.
3. Überträgt der
Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst
über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den
Fotografen.
5. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Da eine Veränderung des Lichtbildes sich negativ auf die
Qualität des Fotografen auswirken
kann.
6. Der Käufer
hat das Recht, die erworbenen Fotodateien zu vervielfältigen, zu entwickeln, ins Internet zu stellen.
7. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
8. Die digitalen Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Medien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter
Vereinbarung und Vergütung.
9. Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung/ zu Veröffentlichungen des Fotografen benutzt werden
dürfen, z.B. im Internet, in Printmedien oder
in Veröffentlichungen z.B. in Buchform. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform
10. Fotos die vom Kunden im Internet (z.b. soziale Netzwerke, Communitys, eigene Webseiten oder Werbung) genutzt werden sind auch für Elena Meier - Kleeblatt Photographie zur
Internetveröffentlichung freigegeben.
Das Recht am eigenen Bild
Der Fotograf behält
sich das Recht vor, von ihm hergestellte Lichtbilder zum Zwecke der Eigenwerbung auszustellen, oder in Medien zu veröffentlichen. Der / die Abgebildete, bzw. deren gesetzlicher
Vertreter, kann Unterlassung verlangen. Anspruch auf Schadensersatz oder Vergütung entsteht dem/der Abgebildeten dadurch nicht.
Vergütung,
Eigentumsvorbehalt
1.
Für die
Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Fahrkosten, Spesen, Requisiten, Labor- und
Materialkosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. MWSt. aus.
2. Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des
Fotografen.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion
Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er ggf. die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Haftung
1.
Für die
Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts,
Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn
nichts anderes vereinbart wurde – nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen
Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer
versichert sein. Wir übernehmen keine Haftung für
unverschuldetes nicht Erscheinen eines Fotografen wie z.B. Unfall, Krankheit.
2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lichtbilder zu
archivieren.
3. Der Fotograf haftet für
Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Dies gilt im Besonderen bei digitalen
Druckerzeugnissen.
4. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation hierdurch nicht
berechtigt.
5.
Während
eines Fototermins ist das Fotografieren durch Mitbewerber nicht gestattet. Das Fotografieren durch Gäste und Angehörige des Auftraggebers ist gestattet, solange die Fotografen nicht behindert
werden.
6.
Für nicht
gelingen von Aufnahmen durch andere Fotografen, Videografen, Gäste oder sonstige Umstände
wird keine Haftung übernommen.
Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten
Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber ist auch verpflichtet, das Einverständnis des Inhabers/Vermieters/Leiters einzuholen,dass am Auftragsort fotografiert werden
darf.
3. Auch sind die Eltern der Kinder vom Auftraggeber darüber zu informieren, dass fotografiert wird und diese Fotos in einer Internet-Galerie zu sehen und zu kaufen sind.
Leistungsstörung,
Ausfallhonorar
1. Wird die für die
Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus
Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten
hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart,
erhält der Fotograf auch
für die Wartezeit den vereinbarten Stunden-
oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Lieferverzug berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatzansprüchen.
Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt
gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Digitale
Fotografie
1. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung.
2. Für die Datenspeicherung verwenden wir CD-R/DVDs, Festplatten oder USB, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind.
Für
Schäden, die durch das Übertragen von uns
gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.
Bildbearbeitung
1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Fotos und das Albendesign in unserem Stil digital bearbeitet werden.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei kommerzieller
Veröffentlichung der Lichtbilder, eine Genehmigung des Fotografen einzuholen.
3. Bei kommerzieller Veröffentlichung der Lichtbilder ist grundsätzlich eine Quellenangabe des Fotografen zu veröffentlichen.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt.
Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen
Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
Schlussbestimmungen
1. Der Geschäftssitz ist als Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbart.
2. Schad- und Klagsloshaltung umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.
3. Reklamationen werden nur bei Elena Meier, Moosweg 43, 90768 Fürth behandelt. Entweder persönlich oder auf dem Postweg.
4. „Salvatorische Klausel“ Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
Gerichtsstand ist Fürth